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Vom EPD zum E-GD: Die Post positioniert sich zur Neuausrichtung

Geschrieben von Die Schweizerische Post AG | Jan 9, 2026 8:48:28 AM

Die digitale Transformation ist ein zentraler Hebel für ein effizienteres Gesundheitswesen und eine bessere Versorgung. Das EPD ist prädestiniert, das Herzstück eines digitalisierten Gesundheitswesens zu bilden. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, braucht es jedoch angepasste gesetzliche Rahmenbedingungen. Mit der Neuausrichtung zum E-GD schafft der Bundesrat dafür eine wichtige Grundlage.

Wie steht die Post zur Neuausrichtung des Bundesrates?  

Die Post begrüsst die Neuausrichtung und sieht darin einen entscheidenden Schritt für die digitale Transformation des Schweizer Gesundheitswesens. Künftig soll das Dossier automatisch der gesamten Bevölkerung zur Verfügung stehen, während gleichzeitig alle Gesundheitsfachpersonen zum Anschluss verpflichtet werden. Damit schafft das E-GD die Basis für ein einheitliches, effizientes und breit abgestütztes System zur Verwaltung digitaler Gesundheitsdaten.

Der Bundesrat schlägt auch eine Vereinheitlichung der technischen Infrastruktur vor. Wie steht die Post dazu?

Eine zentrale, einheitliche E-GD-Plattform vereinfacht die Entwicklung auf Seiten der E-GD-Anbieter wie auch die Integration der Plattform auf Seiten der Gesundheitsdienstleister. Die Post begrüsst diese Stossrichtung, denn dadurch erhalten alle beteiligten Akteure den erforderlichen Schub für die schweizweite Verbreitung des E-GD. Gleichzeitig ist es wichtig, auf Bestehendem aufzubauen. Kantone, Gesundheitsdienstleister und Plattformanbieter haben in den vergangenen Jahren viel in das heutige EPD investiert. Um diese Investitionen zu schützen, muss das neue E-GD nahtlos an die bestehende EPD-Landschaft anschlussfähig sein.

Der Bundesrat plant die Einführung des E-GD ab 2030. Was ist in der Übergangsphase besonders wichtig?

In dieser langen Übergangsphase ist eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten entscheidend, damit der digitale Fortschritt nicht ins Stocken gerät. Die Botschaften sind klar: EPDs können weiterhin eröffnet werden, sind vollumfänglich nutzbar und werden zu einem späteren Zeitpunkt nahtlos in das E-GD überführt. Bis zur Verfügbarkeit des neuen Systems bleibt das EPD unverzichtbar – denn Spitäler, medizinische Fachpersonen sowie private Nutzerinnen und Nutzer setzen weiterhin auf die bestehende Lösung.

Weiterführende Informationen sowie die Position der Post zu den zentralen Aspekten der Neuausrichtung finden Sie im Positionspapier.