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Partnerkantone E-Voting

Im Jahr 2023 hat der Bundesrat vier Kantonen die Grundbewilligung für den E-Voting-Versuchsbetrieb für zwei Jahre erteilt. Ende Juni 2025 hat er die Grundbewilligungen für den erfolgreichen E-Voting-Versuchsbetrieb in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden und Thurgau um weitere zwei Jahre verlängert. Im Juni 2026 respektive September 2026 hat der Bundesrat den Kantonen Luzern und Neuenburg die Bewilligung erteilt.

In folgenden Kantonen ist E-Voting damit für einen Teil der Stimmberechtigten möglich:

  • Basel-Stadt
  • St. Gallen
  • Graubünden
  • Thurgau
  • Luzern
  • Neuchâtel

St. Gallen und Graubünden weiten Versuchsbetrieb aus

Die Kantone St. Gallen und Graubünden dehnen laufend das E-Voting-System der Post auf weitere Gemeinden aus. Im Kanton Thurgau findet E-Voting in einer Pilotphase seit 2026 statt, wo erstmals Inlandschweizer Stimmberechtigten Pilot Gemeinden zur Verfügung stehen.

Kanton Genf setzt auch auf E-Voting

Der Kanton Genf will in absehbarer Zeit ebenfalls Versuche mit E-Voting anbieten.

Nicht nur Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer schätzen die orts- und zeitunabhängige Möglichkeit der Stimmabgabe – immer mehr in der Schweiz wohnhafte Stimmberechtigte wählen diesen sicheren und überprüfbaren Stimmkanal. Die Zahl der elektronisch abgegebenen Stimmen steigt kontinuierlich an. Detaillierte Eckdaten zum Einsatz der elektronischen Stimmabgabe sind bei der Bundeskanzlei unter Versuche mit E-Voting einsehbar.

Partnerkantone

Die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen und die Bewirtschaftung des Stimmregisters bleiben mit der E-Voting-Lösung der Post Sache der Kantone. Die Post selber arbeitet nur mit anonymisierten Daten und lagert keine Arbeitsschritte an Dritte oder andere Kantone aus.


Kontakt Wir sind gerne für Sie da.